Wenn Sie darüber nachdenken, in Ihrem Garten einen geschützten Stellplatz für Ihr Fahrzeug zu schaffen, ist es wichtig zu wissen, dass Carports ähnlich wie Gartenhäuser in den meisten Fällen eine Baugenehmigung von Ihrem örtlichen Bauamt benötigen. Allerdings gibt es bestimmte Voraussetzungen, unter denen der Gesetzgeber Ausnahmen oder Erleichterungen von dieser Genehmigungspflicht ermöglicht. Im Folgenden erfahren Sie, welche Bestimmungen im Bundesland Saarland gelten.
Wann ist keine Carport Baugenehmigung im Saarland erforderlich?
Im Saarland benötigen Sie für viele Carports und Garagen keine separate Baugenehmigung, sofern Sie alle folgenden Auflagen strikt einhalten:
- Das geplante Bauvorhaben muss als unkompliziert eingestuft werden.
- Es muss sämtlichen Festlegungen des Bebauungsplans entsprechen, sofern einer existiert.
- Wenn kein Bebauungsplan vorliegt, kann ein vereinfachtes Bauantragsverfahren in Erwägung gezogen werden.
- Die gesamte Grundfläche des Carports (Stellfläche) darf höchstens 36 m² betragen.
- Der Bruttorauminhalt des Carports darf nicht mehr als 30 m³ betragen.
- Die maximale Gesamthöhe des Carports darf 3 m nicht überschreiten.
- Die mittlere Höhe des Carports darf ebenfalls nicht mehr als 3,00 m betragen.
- Wenn der Carport an einer Grundstücksgrenze steht, darf die Gesamtlänge maximal 12,00 m betragen.
- Für Garagen oder überdachte Stellflächen bis 50 m² sind keine Abstandsflächen zur Grundstücksgrenze vorgeschrieben.
Bauen ohne Baugenehmigung
Selbst wenn Sie für Ihren Carport im Saarland keine separate Baugenehmigung benötigen, müssen Sie dennoch sämtliche anderen gesetzlichen Bauvorschriften beachten und einhalten. Dazu gehören sowohl die Bedingungen für die Bebauungsgrenzen als auch mögliche Umwelt- oder Denkmalschutzauflagen. Als Bauherr tragen Sie die Verantwortung dafür, dass alle Vorgaben erfüllt werden. Bei Nichtbeachtung und Entdeckung durch die örtliche Bauaufsichtsbehörde können Bußgelder verhängt werden. Für Vorhaben, die keine Genehmigung erfordern, können Bußgelder von 100 Euro bis 2.500 Euro verhängt werden. Bei Carports, die ohne Genehmigung errichtet oder erheblich verändert wurden, richten sich die Bußgelder nach der Größe der Stellfläche. Für bis zu 100 m³ bebautes Volumen können Bußgelder von 500 Euro bis 7.500 Euro anfallen, während bei über 100 m³ bebautes Volumen Geldstrafen von 1.500 Euro bis 50.000 Euro drohen. Zusätzlich besteht die Gefahr des unverzüglichen Rückbaus (Abriss) eines unberechtigt errichteten überdachten Stellplatzes für Ihr Fahrzeug.
Erforderliche Unterlagen für die Beantragung einer Carport Baugenehmigung im Saarland
Wenn Sie die oben genannten Auflagen für Ihren Carport im Saarland nicht erfüllen können, benötigen Sie eine Baugenehmigung, die von Ihrem örtlichen Bauamt ausgestellt wird. Hierzu müssen verschiedene Unterlagen vorgelegt werden:
- Die Bauzeichnung, die im Idealfall dem Bausatz des Carports beiliegt.
- Ein Lageplan, der den exakten Standort des geplanten Carports zeigt.
- Die Flurkarte, erhältlich beim Katasteramt Ihrer Gemeinde. Diese darf nicht älter als ein halbes Jahr und im Maßstab 1:500 sein.
- Der offizielle Bauantrag, der sorgfältig und vollständig ausgefüllt ist. Dieses Formular kann im Bauamt oder als PDF-Datei im Internet heruntergeladen werden.
- Eine Baubeschreibung einschließlich der geschätzten Kosten.
- Das Bauvorhaben muss mit den Festlegungen des Bebauungsplans übereinstimmen und diesen nicht verletzen.
Je nach Wohnort können möglicherweise zusätzliche Informationen erforderlich sein, darunter:
- Persönliche Angaben der benachbarten Nachbarn (Name, Adresse, Flurstück).
- Ein einfacher Weg zur Carport Baugenehmigung im Saarland
Die Bestimmungen für Baugenehmigungen können von Ort zu Ort variieren und für viele Bauherren verwirrend sein. Es gibt jedoch einen unkomplizierten und schnellen Weg zur Erteilung einer Baugenehmigung. Bei Easycarport bieten wir Ihnen beim Kauf eines Stellplatzes die Möglichkeit, in Ihrem Namen die Baugenehmigung zu beantragen. Dies geschieht mühelos und zeitnah, sobald Sie die erforderlichen Unterlagen bereitstellen können. Die Vorteile sind evident: Wir kennen die spezifischen Anforderungen für die Baugenehmigung in Ihrem Fall und wissen, welche Unterlagen von Ihrem zuständigen Bauamt benötigt werden. So können Sie sich auf den Bau Ihres Carports konzentrieren, während wir den Weg zum Bauamt für Sie übernehmen.
Zusammenfassung für die Carport Baugenehmigung im Saarland
Ein Carport ist nicht nur eine praktische Lösung für Ihr Fahrzeug, sondern trägt auch zur Werterhaltung bei. Grundsätzlich erfordert der Bau eines Carports eine Baugenehmigung, doch im Saarland gibt es spezielle Bestimmungen, die unter bestimmten Bedingungen den Bau ohne Genehmigung ermöglichen. Sollten Sie dennoch eine Genehmigung benötigen, bietet Easycarport als Ihr Onlinehändler für Carports Unterstützung bei der Beantragung. Damit erhalten Sie nicht nur eine hochwertige Carport-Lösung, sondern auch eine reibungslose Abwicklung des Genehmigungsprozesses.


Bei jedem Wetter auf der Terrasse sitzen und trocken aus dem Auto aussteigen.
Das sind die größten Wünsche unserer Kunden neben sauberer Abwicklung, schnellem Aufbau und der kurzen Wege zum Kunden.
Dächer im Jahr bauen
wir für unsere Kunden
Sie können sich zurück lehnen, während wir uns um die komplette Planung, Aufbau und Abwicklung kümmern. Kein Stress, kein Ärger nur ein tolles Ergebnis. So, dass Sie zufrieden sind.

In zwei Tagen aufgebaut

Innerhalb von zwei Tagen haben wir Ihr Dach aufgebaut.
In Ihrer Wunschfarbe möglich

Jede Wunschfarbe ist prinzipiell möglich und machbar
Baugenehmigung nach Wunsch

Wir helfen Ihnen dabei, falls eine Baugenehmigung nötig ist.